Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (BBl 2021 2328)
Begründung
Parole
Transplantationsgesetz führt zu besserer Aufklärung
Aktuell halten über 50% der Bevölkerung ihren Willen zur Organspende weder schriftlich fest, noch kommunizieren sie gegenüber Angehörigen, ob sie ihre Organe zur Verfügung stellen möchten. Im Ernstfall lehnen rund 60% der Angehörigen die Organspende im Schockmoment ab. Durch die Revision des Gesetzes wird erreicht, dass sich die Bevölkerung mit dem Thema auseinandersetzen muss und Personen, die keine Organe spenden möchten, ihren Entscheid schriftlich festhalten müssen. Die Revision und die erweiterte Widerspruchslösung dienen einer besseren Aufklärung. Die Jungfreisinnigen Baselland folgen Bundesrat und Parlament und empfehlen die Vorlage anzunehmen.