Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vom 4. November 2021 betreffend «Anreize stärken – Arbeitsintegration fördern» (LRV 2021/124)
Begründung
Parole
Aufgrund der steigenden Sozialhilfequote und der längeren Bezugsdauer von Sozialhilfe besteht Handlungsbedarf für die Jungfreisinnigen Baselland. Der Fokus der Revision liegt auf der Prävention und Arbeitsmarktintegration. Zwischen dem Wegfall einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und dem Eintritt in die Sozialhilfe soll diese Prävention ansetzen. So soll auch die Ausbildung und Weiterbildung finanziell stärker unterstützt werden, zentral für einen möglichst kurzen Sozialhilfebezug.